Die neue Rechtsverordnung des Saarlandes erlaubt jetzt den kontaktlosen Trainingsbetrieb von 9 Personen plus Trainer in einer Spielhälfte. Es ist nach wie vor nur ein Individualtraining möglich. Die bekannten Vorschriften zu Abstandsregel 1,50 m und ohne Zuschauer am Spielfeld bleiben allesamt in Kraft. Duschen und Umkleidekabinen dürfen bis zur Öffnung des Clubheims nicht genutzt werden.
Änderung im Trainingsbetrieb: ab Mittwoch wird die AH um 19.00 den Trainingsbetrieb aufnehmen – das Training der Aktiven Dienstag und Freitag entfällt bis auf weiteres.
Der Vorstand wird in der nächsten Woche die Hygieneanforderungen für eine Wiedereröffnung des Clubheims herstellen. Es ist vorgesehen, das Clubheim schrittweise im Trainingsbetrieb wieder zu eröffnen. Dabei sind nach wie vor die Hygienevorschriften der Gastronomie (nur Sitzplätze, Maskenpflicht beim Verlassen des Tischs, Anwesenheitsdokumentation, Händedesinfektion, kein Thekenbetrieb) verpflichtend einzuhalten.
In der übernächsten Woche wird das Clubheim am Dienstag, 9. Juni, und Mittwoch, 10. Juni, von 18.00 bis 23.00 Uhr geöffnet sein. An den Öffnungstagen des Clubheims können auch die Umkleiden und Duschen für den Trainingsbetrieb nach dem Hygienekonzept des SV Geislautern in Kleingruppen wieder benutzt werden.
Ab heute sind auf unserem Sportplatz vier Trainingsgruppen (2 je Kleinfeld, bisher nur 1 je Kleinfeld) mit jeweils maximal 5 Teilnehmern erlaubt. Wer dies wahrnehmen möchte, muss die Spielhälften sichtbar mit Pylonen oder Stangen markieren. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln haben weiterhin ihre Gültigkeit. Duschen und Clubheim bleiben geschlossen.
Änderung in dieser WOCHE: Das Training der Aktiven findet Mittwoch und Freitag von 19.00 bis 20.30 Uhr statt.
Da wir nicht zur konzessionierten Gastronomie gehören, bleibt unser Clubheim entsprechend der vorerst bis 31. Mai 2020 geltenden CORONA-Rechtsverordnung geschlossen. Der eingeschränkte kontaktlose Trainingsbetrieb ohne Zuschauer ist nach wie vor unter Einhaltung der beschriebenen Hygieneregeln möglich.
Der Vorstand sieht von der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ab, da der Aufwand zur Umsetzung der zusätzlichen Gastro-Hygieneregeln in keinem Verhältnis zum möglichen Umsatz stehen würde. Es ist eben sehr schwierig einzuschätzen, da die Trainingsteilnehmer nach dem Training die Sportanlage verlassen müssen. Wir werden bis Ende Mai abwarten, ob es hierzu eventuell neue Regelungen bzw. Lockerungen geben wird.
Wir bitten euch um Verständnis und Geduld. Bleibt bitte alle gesund.
Der SV Geislautern gratuliert euch ganz herzlich zur Hochzeit und wünscht euch alles Gute im Bund der EHE.
Seid glücklich und bleibt gesund!
Folgende Trainingszeiten für Kleingruppen werden vorübergehend angeboten:
E-Junioren Gruppen 1 + 2 Dienstag und Freitag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
D-Junioren Gruppen 1 + 2 Montag und Mittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr
C-Junioren Gruppen 1 + 2 Donnerstag von 16.30 bis 17.30 Uhr
C-Junioren Gruppen 3 + 4 Donnerstag von 17.45 bis 18.45 Uhr
Aktive Gruppen 1 + 2 Dienstag von 19.00 bis 20.30 Uhr
Für alle Einheiten ist eine persönliche Anmeldung beim Trainer (mindestens 1 Tag vorher) erforderlich.
Liebe Fußballer des SV Geislautern,
wir haben jetzt wieder die Möglichkeit einen eingeschränkten Trainingsbetrieb auf unserer Sportanlage anzubieten. Allerdings gelten hierfür klare behördliche Regeln für die Organisation des Trainings und die Einhaltung der Hygieneregeln. Der DFB hat einen Leitfaden veröffentlicht, der uns die Tür zur Durchführung von Trainingseinheiten wieder öffnet. Diese müssen eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, muss die Sportanlage verlassen und bis auf weiteres zu Hause bleiben.
Die jeweiligen Trainer informieren ihre Mannschaften über die Trainingstage und -zeiten und die einzelnen Trainingsgruppen. Eine Trainingsbeteiligung ohne Rücksprache mit den Trainern ist nicht möglich. Im Laufe der nächsten Woche wird der SVG einen entsprechenden Trainingsplan veröffentlichen.
Das Clubheim und die Dusch- und Sanitäranlagen müssen vorerst geschlossen bleiben. Die Trainer des SVG werden euch über die neuen Vorgaben, Regeln und Hygienevorschriften unterweisen.
Haltet euch bitte an diese Regeln. Seid dankbar, dass dieser erste kleine Schritt zurück zum Mannschaftssport mit Freunden möglich ist.
Das wird neu sein:
Organisatorische Grundregeln
• Der Vorstand des SVG hat alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter in die behördlichen Vorgaben zum Trainingsbetrieb und der Hygieneregeln unterwiesen.
• Die Trainer unterweisen ihre Trainingsgruppen – im Kinder- und Jugendbereich auch die Erziehungsberechtigten - über die geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften.
• Die Trainer werden von allen Trainingsteilnehmern vorab den aktuellen Gesundheitszustand erfragen.
• Die Trainer werden die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit namentlich zu dokumentieren.
• Eine Platzhälfte (= Kleinfeld) darf maximal von einer Trainingsgruppe mit 5 Personen inklusive Trainer genutzt werden. Die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer Trainingsgruppen an einem Tag bestmöglich vermieden wird.
• Die Trainingsgruppen dürfen die Sportanlage frühestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn über den Haupteingang am Sportplatz betreten.
• Alle Trainingsteilnehmer kommen bereits umgezogen auf das Sportgelände oder müssen sich direkt am Platz umziehen.
• Die Trainingsgruppen sollten nach Möglichkeit bei jeder Trainingseinheit in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen.
• Es muss während der Trainingseinheiten wegen der Abstandsregel auf jegliche Form des Zweikampfes verzichtet werden.
Hygienische Grund- und Distanzregeln
• Der SVG wird eine Außentoilette mit Waschbecken und Seife öffnen (Schiedsrichterumkleide) – Diese darf nur einzeln aufgesucht werden.
• Jeder Trainingsteilnehmer muss sich vor und nach dem Training die Hände waschen.
• Keine Begrüßungsrituale, Vermeiden von Spucken und Nasenputzen auf dem Feld, kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
• In den Trainingseinheiten müssen die Abstandsregeln von 1,50 m eingehalten werden.
• Das Sportgelände ist sofort nach dem Training über den Seitenausgang bei den Umkleiden zu verlassen. Die gemeinsame Nutzung von Umkleiden und Duschen ist vorerst nicht möglich. Das Duschen muss zuhause erfolgen.
• Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training möglichst zu vermeiden – Ausnahme bei Kindern: Nur zur Unterstützung für die Fußballaktivitäten und/oder zum Toilettengang. Für diese Person gelten ebenfalls die organisatorischen und hygienischen Maßgaben.
Der SV Geislautern wartet für die Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebes für Jugend- und Aktivenmannschaften auf die Freigabe der Sportanlage durch die Ortspolizeibehörde der Stadt Völklingen. Wir haben auf unseren Antrag von Montag noch keine Freigabe erhalten. Diese ist für die Umsetzung des DFB-Leitfadens zwingend notwendig. Vorab möchten wir auf die grundlegenden Änderungen gemäß der beiden beigefügten Publikationen des Saarländischen Fußballverbandes. Stellt euch darauf schon mal ein.
Sobald die behördliche Freigabe erfolgt ist, werden wir weitere Informationen zur Nutzung der Sportanlage veröffentlichen.
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Liebe Vereinsmitglieder,
dank der Enthaltsamkeit ALLER in der Eindämmung der Corona-Pandemie wurden nun auch in der seit gestern, 4. Mai 2020, geltende neue Rechtsverordnung der saarländischen Landesregierung schrittweise Lockerungen für die Ausführung sportlicher Aktivitäten benannt.
Leider zählt unser geliebter Fußballsport aktuell nicht zu den kontaktlosen Individualsportarten, die jetzt im Freien gestattet sind. Hierzu zählen z. B. Joggen, Fahrrad- oder Inlinefahren, Leichtathletik, Golf oder Tennis. Diese sind aber auch nur in Gruppen bis zu 5 Personen erlaubt, immer mit Mindestabstand von 1,50 m. Unter Individualsportarten fasst man Sportarten, die überwiegend auf den Leistungen des Individuums basieren und nicht primär in Mannschaften organisiert sind. Auch hier gilt, dass Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche, Nassbereiche und weitere Gesellschaftsräume an den Sportstätten nicht genutzt werden dürfen. Es gilt auch dort die oberste Maxime, dass Risikogruppen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes keiner Gefahr ausgesetzt sein dürfen. Zuschauer sind nicht erlaubt.
Die Tatsache, dass die neue Rechtverordnung vorläufig nur bis zum 17. Mai 2020 taktiert ist, gibt Hoffnung, dass ein weiterer Rückgang der Infektionen danach eine weitergehende Lockerung der Beschränkung – vielleicht auch für unseren geliebten Fußballsport - erlauben könnte. Ein weiterer Hoffnungsschimmer sind auch die Diskussionen über eine mögliche Öffnung der Gastronomie.
Also: Bleibt alle im wahrsten Sinne des Wortes am Ball, achtet weiter aufeinander und lasst uns die Risiken für uns alle zu minimieren, damit wir bald wieder zusammenkommen dürfen.
Glück Auf SV Geislautern!
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